Transparenzbekanntmachung gemäß Art. 11 der EU-Verordnung 2024/900
Gerne stellen wir Ihnen an dieser Stelle Informationen zu Finanzierung und Verantwortlichkeit im Rahmen unserer Werbekampagnen zur Verfügung.
Grundsätzlich gilt: Unsere Wahlwerbung wird ausschließlich durch Beiträge unserer Mitglieder und Spenden natürlicher Personen finanziert. Wir erhalten keine Gelder aus dem Ausland. Und: Wir sammeln nicht mehr Daten, als unbedingt nötig und gehen sorgsam mit den uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten um.
1. Der Sponsor (Auftraggeber):
Freie Wähler Gerhardshofen
Am Bahndamm 4, 91466 Gerhardshofen, info@freie-waehler-gerhardshofen.de
2. Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert:
Freie Wähler Landesverband Bayern der freien und unabhängigen Wählergemeinschaften e. V.
Giesinger Bahnhofsplatz 8
81539 München
3. Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert:
entspricht dem Sponsor
4. Zeitraum, in dem die politische Anzeige veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden soll:
vom 07.02.2026
bis 08.08.2026
5. Aggregierte Beiträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleitungen für die politische Anzeige erhalten haben:
162,35 Euro
6. Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Werbekampagne erhalten haben:
entfällt
7. Information über die Herkunft der Beträge und sonstigen Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen erhalten haben:
Mitgliedsbeiträge, Spenden
8. Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und das aggregierten Werts anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige und gegebenenfalls die politische Werbekampagne erhalten haben:
Lt. Preisliste des Dienstleisters inkl. MwSt.
9. Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit:
Kommunalwahl Bayern 08. März 2026
10. Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den Wahlen im Zusammenhang mit der politischen Anzeige:
13. “Eine frühere Veröffentlichung der politischen Anzeige bzw. einer früheren Fassung wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU) 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt”
Nein