Gerne stellen wir Ihnen an dieser Stelle Informationen zu Finanzierung und Verantwortlichkeit im Rahmen unserer Werbekampagnen zur Verfügung.

Grundsätzlich gilt: Unsere Wahlwerbung wird ausschließlich durch Beiträge unserer Mitglieder und Spenden natürlicher Personen finanziert. Wir erhalten keine Gelder aus dem Ausland. Und: Wir sammeln nicht mehr Daten, als unbedingt nötig und gehen sorgsam mit den uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten um.

 

1. Der Sponsor (Auftraggeber):

Freie Wähler Gerhardshofen

Am Bahndamm 4, 91466 Gerhardshofen, info@freie-waehler-gerhardshofen.de


2. Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert:

Freie Wähler Landesverband Bayern der freien und unabhängigen Wählergemeinschaften e. V.

Giesinger Bahnhofsplatz 8

81539 München 


3. Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert:

entspricht dem Sponsor


4. Zeitraum, in dem die politische Anzeige veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden soll:

vom 07.02.2026

bis 08.08.2026


5. Aggregierte Beiträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleitungen für die politische Anzeige erhalten haben:

162,35 Euro


6. Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Werbekampagne erhalten haben:

entfällt


7. Information über die Herkunft der Beträge und sonstigen Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen erhalten haben:

Mitgliedsbeiträge, Spenden


8. Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und das aggregierten Werts anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige und gegebenenfalls die politische Werbekampagne erhalten haben:

Lt. Preisliste des Dienstleisters inkl. MwSt.


9. Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit:

Kommunalwahl Bayern 08. März 2026


10. Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den Wahlen im Zusammenhang mit der politischen Anzeige:

 


13. “Eine frühere Veröffentlichung der politischen Anzeige bzw. einer früheren Fassung wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU) 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt”

Nein